Haus- und Grundstücksanschluss

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung.
Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Wasserversorgungsverband hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

Welche Kosten entstehen bei einem Hausanschluss?

Der Aufwand für die Erstellung des Hausanschlussabschnittes richtet sich nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinden:
1: der sich nicht im öffentlichen Grundstück befindet, wird dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. ( Süßen, Gruibingen )
2: der gesamte Hausanschluss vom Verteilungsnetz bis zur Hauptabsperreinrichtung wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt (Eislingen, Salach, Ottenbach, Kuchen)

Was ist bei der Planung / auf der Baustelle zu beachten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten ganzjährig zugänglich sein. Es ist von Seiten des Bauherrn sicher zu stellen, dass für die Trinkwasserhausanschlussleitung eine Mauerdurchführung (Kernbohrung oder Hülsrohr) DN 100 mm (frostsicher) hergestellt wird. Bei Gebäuden ohne Keller kann beim Wasserversorgungsverband eine geeignete Bodeneinführung bezogen werden. Es gilt zu beachten, dass die notwendigen Tiefbauarbeiten und Beschaffung des notwendigen Bettungsmaterials (Sand) zur Verlegung des Hausanschlusses durch den Bauherrn zu organisieren sind. Die Übergabestelle sollte nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung möglichst kurz und somit kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt einen Hausanschluss?

Der Hausanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks oder dessen Bevollmächtigten beantragt. Der dafür vorgesehene Antrag ist beim Wasserversorgungsverband erhältlich und wird Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt. Sie können sich den Antrag PDF als Datei unter www.wasserwerk-online.de herunterladen. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag rechtzeitig (mindestens) zwei Wochen vor Baubeginn eingereicht wird. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein Lageplan im Maßstab 1:500 benötigt sowie der Bauplan (M 1:100) des Geschosses, in welchem der Hausanschlussraum vorgesehen ist.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist aber zu rechnen. Ersparen Sie sich unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Wer legt die Ausführung und die Leitungsführung fest?

Den Verlauf und die Ausführung der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz und Ihrer Hausinstallation legt der Wasserversorgungsverband fest. Er wird Ihre Wünsche hierbei soweit möglich berücksichtigen. Die Anschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen.
Setzen Sie (oder Ihr Bauleiter) sich ca. 8 Tage vor Baubeginn mit uns in Verbindung. Wenn möglich sollten Sie uns zu diesem Zeitpunkt auch die Firma benennen, welche Sie mit den Grabarbeiten für den Anschluss beauftragt haben. Die Kosten hierfür sind von den Bauherren zu übernehmen.
Das Einlegen der Wasserleitung erfolgt grundsätzlich nur durch den Wasserversorgungsverband. Bei Zuwiderhandlungen kann der Wasserversorgungsverband den Ausbau der Wasserleitung verlangen oder auf Kosten des Anschlussnehmers an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht anbringen. Vom Verband wird ebenso das Einsanden der Wasserleitung überwacht und die Leitung eingemessen. Sie erhalten nach Fertigstellung der Baumaßnahme von uns einen Lageplan der neu verlegten Leitung für Ihre Bauakten.

Was gehört alles zur Hausinstallation?

Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile von der Hauptabsperreinrichtung bis zur letzten Entnahmestelle. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss – mit Ausnahme des Wasserzählers der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich.

Kann während der Bauzeit Bauwasser bezogen werden?

Ja, sofern eine Hausanschlussleitung als Bauwasseranschluss herangezogen werden kann. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Der Bauwasserzähler wird nur vom Wasserversorgungsverband ein-/ausgebaut. Neben dem Wasserverbrauch werden eine Materialpauschale von 29,50 Euro + MwSt. und der Personalaufwand in Rechnung gestellt.
Teilen Sie uns bitte rechtzeitig (ca. 1 Woche vor Baubeginn) mittels Bauwasserantrag mit, wenn Sie einen Bauwasseranschluss benötigen.

Ist eine Eigenversorgungsanlage geplant?

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage § 5 (5)
Vor der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage hat der Kunde dem Wasserversorgungsunternehmen Mitteilung zu machen. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkung in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich ist.

Trinkwasserverordnung § 17 (1)

Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser oder Wasser für Lebensmittelbetriebe mit der Beschaffenheit von Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht mit Wasserversorgungsanlagen verbunden werden, aus denen Wasser abgegeben wird, das nicht die Beschaffenheit von Trinkwasser hat. Die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme sind, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.

Eigenversorgungsanlagen sind meldepflichtig beim zuständigen Gesundheitsamt!