Wichtige Mitteilung für Bauherren


Sie beabsichtigen den Anschluss an unsere Wasserversorgung.
Wir bitten Sie folgende wichtige Anweisungen zu beachten. Art, Zahl und Lage von Anschlussleitungen sowie deren Änderungen werden
nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Wasserversorgungsunternehmen bestimmt.

Die Herstellung der Wand- bzw. Bodenplattendurchführung ist gemäß DIN 1988-200 Abs. 7.2 gas- und wasserdicht herzustellen. Der Bauherr kann zwischen Einzel- und Mehrsparteneinführung wählen. Die Durchführungen müssen mind. die DVGW VP 601 Zulassungen besitzen. Bei Mehrsparteneinführungen ist es ratsam die Anerkennung anderer Versorgungsträger einzuholen. Die Mehrsparteneinführung ist beim Zweckverband zu beziehen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe wird auf Kosten des Bauherrn ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze eingebaut.

Beim Einbau der Wanddurchführung ist auf einen ausreichenden Abstand (mind. 1,0 Meter) zu Kellerfenstern zu achten (Frostgefahr).
Der Einbau der Einzel-/Mehrsparteneinführung für Bodenplatten (Rohbauteil) ist fachgerecht nach den Herstellerangaben vom Rohbauunternehmen durchzuführen. Die Verlegung des Hausanschlusses muss auf eine Mindesttiefe von 1,20 Meter unter dem zukünftigen Gelände erfolgen.

Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Die Hausanschlussleitung kann in ein Mantelrohr bis zur Grundstücksgrenze eingezogen werden. Dies garantiert einen bestmöglichen Schutz der Leitung und ermöglicht einen Austausch ohne weitere Erdarbeiten. Begrünte oder befestigte Flächen bleiben so später unberührt.

Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen und vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das undicht werden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind dem Wasserversorgungsverband unverzüglich mitzuteilen.

Der Anschlussnehmer hat der Wasserversorgung die Kosten der Herstellung des Hausanschlusses zu erstatten. Setzen Sie (oder der Bauleiter) sich frühzeitig vor Baubeginn mit den verschiedenen Versorgungsträgern in Verbindung um eine möglichst gemeinsame Verlegung
der Leitungen zu gewährleisten. Teilen Sie uns mindestens eine Woche vor der beabsichtigten Verlegung des Hausanschlusses den Zeitpunkt und die ausführende Tiefbaufirma mit.

Das Einlegen der Wasserleitung und des Mantelrohres erfolgt grundsätzlich nur durch den Wasserversorgungsverband. Verlegt der Bauherr eine Leitung entgegen unserer Anweisung selbst, so wird auf seine Kosten ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze eingebaut.
Sie erhalten nach Fertigstellung der Baumaßnahme von uns einen Lageplan der neu verlegten Leitung für Ihre Bauakten.

Ab Temperaturen unter 0°C werden, laut Herstellerangaben, vom Verband keine Hausanschlussleitungen mehr eingelegt. Die Gewährleistung kann nicht auf den Bauherrn abgegeben werden. Ab diesen Temperaturen ist es ratsam Bauwasserzähler gegen Frost zu sichern.
Evtl. Frostschäden an den Bauwasserzählern gehen zu Lasten des Bauherrn.

Sie haben dem Verband oder der Gemeinde den Einzugstermin rechtzeitig mitzuteilen, damit der Verband den Bauwasserverbrauch abrechnen
und den Zählereinbau zur zukünftigen Abrechnung der Ab-/Wassergebühren an die Kommune weitergeben kann. Zählereinbau erfolgt nur gegen Fertigstellungsantrag des Vertragsinstallateurs.

Wir bitten hiermit um Unterstützung unserer Maßnahmen zur Sicherung der hohen
Qualität das Lebensmittel Nummer 1 „Trinkwasser“.

Ihre Eislinger Wasserversorgungsgruppe